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   BVerwG, 19.08.2013 - 2 B 18.13   

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https://dejure.org/2013,23914
BVerwG, 19.08.2013 - 2 B 18.13 (https://dejure.org/2013,23914)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.2013 - 2 B 18.13 (https://dejure.org/2013,23914)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 2013 - 2 B 18.13 (https://dejure.org/2013,23914)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflichtverletzung hinsichtlich der Schuldfähigkeit im Zusammenhang mit der Verurteilung eines Beamten wegen Verwahrungsbruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 61.10

    Schwere des Dienstvergehens; Beweisantrag zur Einholung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2013 - 2 B 18.13
    Eine solche Vorgehensweise, die den Anforderungen an die Aufklärung der Voraussetzungen der erheblich verminderten Schuldfähigkeit des betroffenen Beamten zum Tatzeitpunkt nicht entspräche (Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 61.10 - juris Rn. 9 und vom 11. Januar 2012 - BVerwG 2 B 78.11 - juris Rn. 5 f.), kann dem Oberverwaltungsgericht aber nicht angelastet werden.

    Die Disziplinargerichte, die nach § 57 Abs. 1 Satz 1 und § 3 Abs. 1 LDG NRW i.V.m. § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO die erforderlichen Beweise erheben, haben der Frage der erheblichen Minderung der Schuldfähigkeit des Beklagten zum Zeitpunkt der Tat nachzugehen, wenn hierfür greifbare Anhaltspunkte bestehen (Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 9, vom 11. Januar 2012 a.a.O. Rn. 8 und vom 23. Februar 2012 - BVerwG 2 B 143.11 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 11.01.2012 - 2 B 78.11

    Disziplinarklage; Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts durch das

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2013 - 2 B 18.13
    Eine solche Vorgehensweise, die den Anforderungen an die Aufklärung der Voraussetzungen der erheblich verminderten Schuldfähigkeit des betroffenen Beamten zum Tatzeitpunkt nicht entspräche (Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 61.10 - juris Rn. 9 und vom 11. Januar 2012 - BVerwG 2 B 78.11 - juris Rn. 5 f.), kann dem Oberverwaltungsgericht aber nicht angelastet werden.

    Die Disziplinargerichte, die nach § 57 Abs. 1 Satz 1 und § 3 Abs. 1 LDG NRW i.V.m. § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO die erforderlichen Beweise erheben, haben der Frage der erheblichen Minderung der Schuldfähigkeit des Beklagten zum Zeitpunkt der Tat nachzugehen, wenn hierfür greifbare Anhaltspunkte bestehen (Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 9, vom 11. Januar 2012 a.a.O. Rn. 8 und vom 23. Februar 2012 - BVerwG 2 B 143.11 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11

    Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2013 - 2 B 18.13
    Die Disziplinargerichte, die nach § 57 Abs. 1 Satz 1 und § 3 Abs. 1 LDG NRW i.V.m. § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO die erforderlichen Beweise erheben, haben der Frage der erheblichen Minderung der Schuldfähigkeit des Beklagten zum Zeitpunkt der Tat nachzugehen, wenn hierfür greifbare Anhaltspunkte bestehen (Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 9, vom 11. Januar 2012 a.a.O. Rn. 8 und vom 23. Februar 2012 - BVerwG 2 B 143.11 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2013 - 2 B 18.13
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 67 Satz 1 LDG NRW) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • OVG Sachsen, 03.06.2016 - 6 A 64/15

    Einleitungs- und Ausdehnungsverfügung; Eröffnung des zur Last gelegten

    Dies gilt angesichts der Vorgeschichte mit der Anbahnung des Massagetermins insbesondere auch für die tätliche Beleidigung (zu solchen Ausnahmesituationen: BVerwG, Beschl. v. 19. August 2013 - 2 B 18.13 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Urt. v. 15. November 2010 - D 6 A 180/10 -, juris Rn. 74 und v. 17. August 2009 - D 6 A 655/08 -, juris Rn. 29/30).
  • OVG Sachsen, 12.02.2016 - 6 A 392/15

    Justizvollzugsbeamter; Dienstvergehen; Bemessungsentscheidung;

    Angesichts der mehrmonatigen Liebesbeziehung scheidet eine persönlichkeitsfremde Augenblickstat des Beklagten bei einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation (dazu vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. August 2013 - 2 B 18.13 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Urt. v. 15. November 2010 - D 6 A 180/10 -, juris Rn. 74 und v. 17. August 2009 - D 6 A 655/08 -, juris Rn. 29 f.) selbst dann aus, wenn die Initiative zu der Liebesbeziehung (oder zu einzelnen "angeschuldigten" körperlichen Kontakten) von der Gefangenen ausgegangen sein mögen, die vor ihrem Strafantritt offenbar im "Rotlichtmilieu" tätig war, wie es in der Berufungsverhandlung angesprochen wurde.
  • OVG Sachsen, 07.02.2020 - 12 A 549/18

    Justizvollzug; Mobiltelefon; Liebesbeziehung; Beschränkung des

    Diese war nicht Ergebnis einer plötzlich entstandenen unvorhergesehenen Situation (vgl. hierzu: BVerwG, Beschl. v. 19. August 2013 - 2 B 18.13 -, juris Rn. 11; Senatsurt. v. 15. November 2010 - D 6 A 180/10 -, juris Rn. 74).
  • OVG Sachsen, 11.12.2015 - 6 A 503/14

    Professor, Dienstentfernung, Betrug, besonders schwerer Fall, Missbrauch der

    Persönlichkeitsfremde Augenblickstaten, bei denen der Beklagte im Zuge plötzlich entstandener besonderer Versuchungssituationen jeweils einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt und dabei ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Unüberlegtheit und Spontanität gezeigt haben müsste, liegen angesichts des vom Strafgericht festgestellten planvoll berechnenden Tathergangs ebenfalls nicht vor (zu solchen Ausnahmesituationen: BVerwG, Beschl. v. 19. August 2013 - 2 B 18.13 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Urt. v. 15. November 2010 - D 6 A 180/10 -, juris Rn. 74 und v. 17. August 2009 - D 6 A 655/08 -, juris Rn. 29/30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2016 - 3d A 819/14

    Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines schwerwiegenden

    BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 2015 - 2 B 15.14 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 11 = juris Rdn. 18, vom 19. August 2013 - 2 B 18.13 - juris Rdn. 15, vom 20. Oktober 2011 - 2 B 61.10 - USK 2011, 165 = juris Rdn. 9, und vom 23. Februar 2012 - 2 B 143.11 - juris Rdn. 18.
  • OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14

    Lösung von rechtskräftigen Strafurteilen; Urteilsabsprache; Eingehungsbetrug;

    Persönlichkeitsfremde Augenblickstaten, bei denen der Beklagte im Zuge plötzlich entstandener besonderer Versuchungssituationen jeweils einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt und dabei ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Unüberlegtheit und Spontanität gezeigt haben müsste, liegen angesichts des jeweils festgestellten Tathergangs ebenfalls nicht vor (zu solchen Ausnahmesituationen: BVerwG, Beschl. v. 19. August 2013 - 2 B 18.13 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Urt. v. 15. November 2010 - D 6 A 180/10 -, juris Rn. 74 und v. 17. August 2009 - D 6 A 655/08 -, juris Rn. 29/30).69 Bei einer Gesamtwürdigung aller danach be- und entlastenden Umstände ist deshalb hier vor allem angesichts der Schwere des Dienstvergehens noch nicht der für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nötige endgültige Vertrauensverlust i. S. v. § 13 Abs. 2 Satz 1 SächsDG eingetreten, sondern die Zurückstufung des Beklagten zum Polizeimeister ausreichend, aber auch geboten, um den Beklagten künftig zu pflichtgemäßem Verhalten anzuhalten.
  • OVG Sachsen, 16.06.2017 - 6 A 50/17

    Disziplinarmaß bei Verletzung des Zurückhaltungsgebots durch eineinhalbjährige

    Angesichts der mehrmonatigen Liebesbeziehung scheidet eine persönlichkeitsfremde Augenblickstat des Beklagten bei einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. August 2013 - 2 B 18.13 -, juris Rn. 11; Senatsurt. v. 15. November - D 6 A 180/10 -, juris Rn. 74 und v. 17. August 2009 - D 6 A 655/08 -, juris Rn. 29 f.) aus.
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